Wichtige Informationen im Sterbefall
Der zuständige Arzt hat den Tod bestätigt, bescheinigt und die nächsten Angehörigen benachrichtigt.
Die Angehörigen nehmen Kontakt zu einem Bestatter auf und vereinbaren ein Gesprächstermin.
Bitte klären Sie eventuell bereits vor diesem Termin folgende Fragen:
- Welche Art der Bestattung soll erfolgen? Erd-oder Feuerbestattung?
- Soll der Verstorbene mit eigener Kleidung beigesetzt werden?
- Soll eine Trauerfeier stattfinden? Offene Aufbahrung, Verabschiedung?
- Wann soll die Bestattung stattfinden?
- Ist möglicherweise schon eine Grabstelle vorhanden?
Bringen Sie zu dem Beratungsgespräch bei dem Bestatter bitte folgende Unterlagen im jeweiligen Original mit:
- Geburtsurkunde des/der Verstorbenen (ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Heiratsurkunde des/der Verstorbenen (ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Betreuungsvollmacht
- Personalausweis des/der Verstorbenen
- Krankenversicherten-Karte
- Rentenversicherungsnummer
- eventuell Scheidungsurteil
- eventuell Sterbeurkunde des Ehepartners
Liegen Ihnen nicht alle Papiere vor, hat der Bestatter die Möglichkeit, sie beim zuständigen Standesamt zu beantragen.
Erste Maßnahmen
Bei den zu treffenden Entscheidungen und den anstehenden Aufgaben sollte unterschieden werden, welche möglichst zeitnah zu erledigen sind und welche nicht ganz so dringend sind. Falls der Todesfall in der Wohnung eingetreten ist, sollte als erstes ein Arzt benachrichtigt werden. Der Arzt stellt dann die Todesbescheinigung aus. Im nächsten Schritt sind die engsten Angehörigen des Toten zu informieren. Diese können bei den anfallenden Aufgaben unterstützen oder beratend zur Seite stehen. Für das weitere Vorgehen werden die nachstehend aufgeführten Unterlagen benötigt.
Notwendige Dokumente
- Personalausweis des Verstorbenen
- Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
In den ersten 36 Stunden
In den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall sollte überprüft werden, ob der Verstorbene einen Vorsorgevertrag bei einem Bestatter abgeschlossen oder eine Bestattungsverfügung verfasst hat. Diese Dokumente klären beispielsweise die gewünschte Bestattungsart des Toten. Falls eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde, ist den Versicherungen der Todesfall zu melden. Weiterhin sollte kontrolliert werden, ob eine Grabstätte vorhanden ist. Diese kann bereits zu Lebzeiten erworben werden. Bei Eheleuten wird häufig eine Doppelgrabstelle erworben, in welcher beide Eheleute beigesetzt werden.
Außerdem ist es ratsam, die Bestattungskosten mehrerer Institute zu vergleichen. Auch die Stiftung Warentest rät zu einem Preisvergleich der weder pietätlos ist noch von geringerer Wertschätzung für den Verstorbenen zeugt. Im Anschluss an den Vergleich kann der Bestatter beauftragt werden, welcher die Überführung des Toten veranlassen wird. Je nach Bundesland sollte die Beauftragung innerhalb von 24 bis 36 Stunden erfolgen.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um den Ehepartner kann der Hinterbliebene beim Arbeitgeber Sonderurlaub von bis zu sechs Tagen beantragen. Bei engen Familienangehörigen beläuft sich dieser Anspruch auf bis zu zwei Tage bezahlten Urlaub.
In den ersten 72 Stunden
Weitere wichtige Maßnahmen, die in den ersten Tagen nach dem Tod erledigt werden sollten, sind beispielsweise die Überprüfung des laufenden Zahlungsverkehrs bei der Bank und die Benachrichtigung eventueller Kreditgeber. Falls der Todesfall in einem Heim oder im Krankenhaus eingetreten ist, müssen die persönlichen Sachen des Verstorbenen abgeholt werden.
Gemeinsam mit der Familie oder mit engen Freunden können schon erste Absprachen für die Beerdigung getroffen werden. Den Ablauf sollten die Hinterbliebenen miteinander abstimmen. Außerdem muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Falls der Verstorbene alleine gelebt hat, muss Gas und Wasser abgestellt werden.
Vor der Bestattung
Letzte Maßnahmen, die vor der Beerdigung erledigt werden müssen, drehen sich um die Absprache mit dem Bestatter. Dieser übernimmt einen Großteil der notwendigen organisatorischen Aufgaben und Formalitäten wie beispielsweise die Terminfestlegung bei der Kirche und dem Friedhof. Je nach Wunsch kann der Bestatter auch musikalische Begleitung für die Trauerfeier organisieren. Im Anschluss an die Bestattung findet häufig ein Beisammensein der Angehörigen und der Trauergemeinde statt. Wünschen die Hinterbliebenen einen sogenannten Leichenschmaus, muss ein Café, Restaurant oder eine Gaststätte ausgesucht werden und eine ungefähre Anzahl an Gedecken bestellt werden.
Außerdem wird die Todesanzeige in der Zeitung aufgegeben. Falls die Angehörigen eine Beisetzung im engsten Familienkreis wünschen, kann die Anzeige auch erst im Anschluss an die Beerdigung geschaltet werden. Das Bestattungsunternehmen wird bei der Erstellung einer Todesanzeige als Ratgeber zur Seite stehen oder an die entsprechenden Stellen verweisen.
Ist eine Trauerfeier gewünscht, so ist im Vorfeld ein beratendes Gespräch zu empfehlen. Der Pfarrer oder der weltliche Trauerredner wird versuchen, durch das Treffen die Persönlichkeit des Verstorbenen zu erfassen, um diese in der Trauerrede wiedergeben zu können und dadurch Erinnerungen an Momenten mit dem Toten zu wecken. Sind für die Trauerfeier und für das Grab Blumen und Kränze gewünscht, müssen diese beim Floristen bestellt werden. Dieser liefert den Grabschmuck dann zum Beisetzungstermin in die Trauerhalle oder zum Friedhof.
Eine Bestellung von Trauerkarten und Danksagungen empfiehlt sich ebenfalls. Trauerkarten eignen sich als Einladung zur Beisetzung für Bekannte und entferntere Verwandte, denn die wenigstens Angehörigen haben die Kraft oder die Zeit, jeden persönlich zu informieren. Sollte der Tote zu Lebzeiten eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen haben, kann die Auszahlung veranlasst werden. Außerdem sollte die Krankenkasse über den Todesfall informiert werden.
Nach der Bestattung
Maßnahmen, die etwas nach hinten geschoben werden können, sind beispielsweise die Beauftragung eines Steinmetzes für ein Grabmal oder die Kündigung eventueller Zeitungsabonnements. Der Grabstein kann erst einige Wochen oder Monate nach der Beisetzung auf der Ruhestätte aufgestellt werden. Das Grab muss sich erst vollständig gesetzt haben und eingeebnet werden.
Außerdem muss das Testament, sofern eines vorhanden ist, zusammen mit der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht eingereicht und der Erbschein beantragt werden. Gegebenenfalls ist an dieser Stelle ein Notar einzuschalten. Anschließend muss das Erbe aufgeteilt werden und mögliche Immobilien verkauft werden. Alles, was mit dem Leben des Verstorbenen zusammenhing, muss geregelt werden. So ist die Wohnung zu kündigen, ebenso wie alle laufenden Verträge (beispielsweise Telefon), Lastschriften und Mitgliedschaften bei Vereinen. Falls der Verstorbene eine Rente oder ein Gehalt bezogen hat, sind diese ebenso wie ein Auto abzumelden.
Weitere wichtige Informationen
Pflichten, Erben, Sozialbestattung, Versicherungen
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Ein Verstorbener muss innerhalb von 4 – 14 Tagen bestattet werden.
Bestattungspflichtig sind in Reihenfolge:
- Ehepartner
- Eltern
- Kinder
- Geschwister (hierbei auch Schwager und Schwägerin als Unterhaltspflichtige)
- Enkelkinder
Die Bestattungspflicht besteht auch, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Bitte geben Sie beim Bestatter an, dass bei Bedürftigkeit der Angehörigen eine Sozialbestattung beantragt wird. Das heißt, ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt beantragt wird.
Ebenfalls sollten Sie bestehende Lebens- oder Sterbegeldversicherungen vorab telefonisch oder per Email oder Fax über den Sterbefall informieren.
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Informationen zur Corona-Pandemie
Natürlich stehen wir Ihnen auch in diesen besonderen Zeiten weiterhin mit Rat und Tat jederzeit zur Seite, bitten jedoch um vorherige telefonische Vereinbarung von Terminen.
Aufgrund der derzeitigen Situation der Infektions-Gefahr durch das Corona-Virus SoV19 können derzeit nur Bestattungen und Beisetzungen im Freien, d.h. ohne vorherige Trauerfeier mit Nutzung einer Kirche oder Friedhofskapelle, anbieten. Die Trauerfeiern können jedoch im Familien-Kreis bis 50 Personen stattfinden. Dies ist, gemäß Aussage der zuständigen Friedhofsverwaltungen, der heutige Stand (08.06.2020), der jedoch jederzeit der geänderten Lage angepasst werden kann. Teils kann in einigen Kirchen oder Kapellen diese Personenanzahl begrenzt sein.
Zudem müssen wir bei jeder Beisetzung eine Liste auslegen, in der sich alle Trauergäste mit Namen, Adresse und Telefon-Nummer eintragen müssen. Diese ist auch gleichzeitig die Kondolenz-Liste, die den Angehörigen, nach Erstellung einer Kopie für die Friedhofsverwaltung, bzw. dem Gesundheitsamt, ausgehändigt wird. Vor dem Eintragen in die Kondolenz-Liste werden wir jedem Trauergast die Hände mit einem Desinfektions-Mittel besprühen. Sollte dies jemand verweigern, kann leider von dieser Person kein Eintrag in die Kondolenz-Liste genehmigt werden und eine Teilnahme kann nicht gestattet werden.
Wir bitten zudem bei allen Abschiednahmen, oder Trauerfeiern vor der Kapellen oder Kirche, sowie an der Grabstelle, einen Mindestabstand von 2 Meter zwischen den einzelnen Personen einzuhalten. Selbstverständlich ist für uns auch, dass das Händedrücken oder Umarmungen vermieden werden sollten. Diese vorgenannten Maßnahmen sind zum Schutz von jedem einzelnen von uns, um eine Verbreitung der Infektion einzudämmen. Wir möchten Ihre, wie auch unsere, Gesundheit damit soweit wie möglich schützen und hoffen auf Ihr Verständnis……….
Sollte durch den Arzt auf dem Totenschein COVID-19 Verdacht oder als Sterbeursache genannt sein, müssen wir bei Abholungen/Überführungen aus dem Krankenhaus, der Wohnung, Pflegeheimen oder Hospizen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen. Hierbei werden Zusatzkosten für die Angehörigen anfallen. Diese können insbesondere auch für die Lagerung/Kühlung bis zur Trauerfeier anfallen. Derzeit gehen wir von Zusatzkosten in Höhe von 120,00 € bei der Abholung/Überführung aus und für die Führung der Anwesenheits-Liste unter besonderen hygienischen Bedingungen 45,00 €. Derzeit sind keine Zusatzkosten für die Unterstellung/Kühlung bis zur Beerdigung oder Einäscherung bekannt. Stand: 30.03.2020
Digitaler Nachlass „Ewiges Leben im Internet“
Ohne Passwort und Nutzerkennung bleiben in der digitalen Welt die meisten Türen verschlossen. Den Hinterbliebenen kann das große Probleme bereiten. Vor rund 20 Jahren wurde das Internet in Deutschland massentauglich, inzwischen bewältigen die meisten einen großen Teil der Alltagsgeschäfte an Rechnern und Smartphones………
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