Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind Festpreise und für beide Parteien bindend. Ein bindender Vertrag kommt durch einen schriftlichen Auftrag und Vollmacht, eigenhändig unterzeichnet, zustande. Die Preisbindung beträgt nach Unterzeichnung vier Wochen, wenn nicht anderes im Angebot ausgewiesen ist. Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe weiter berechnet. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden zusätzlich berechnet. Anfallende Zusatzkosten wie Nacht-/Wochenend-Zuschlag für Abholungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Mehrkosten durch Übergröße, über 1,90 m, oder Gewicht des/der Verstorbenen, über 100 Kilo, Mehraufwand durch Sicherstellung durch Staatsanwaltschaft oder Polizei, Unterstellung/Kühlung am Wochenende oder Zusatzfahrten werden gesondert berechnet und ausgewiesen. Alle Angebote und Aufträge werden mit der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
- Die Friedhofsgebühren sind vom Auftraggeber direkt an die zuständige Friedhofsverwaltung zu zahlen. Hierbei besteht freie Wahl des gewünschten Friedhofs. Sollten sich Zusatzkosten durch besondere Friedhofsordnungen ergeben, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Gesamtkosten der Bestattung zu tragen und versichert keinen Offenbahrungs-Eid geleistet zu haben.
- Rügen wegen offensichtlicher Mängel an Sarg, Ausstattung, Kleidung des/der Verstorbenen, Urne oder Blumendekoration können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie uns binnen einer Woche seit der Versenkung oder Einäscherung des Sarges bzw. der Versenkung der Urne schriftlich anzeigt. Sollte der/die Verstorbene noch Schmuck tragen, so ist uns unverzüglich anzuzeigen, dass diese falls gewünscht abgenommen werden soll. Nach der Beerdigung, bzw. nach der Einäscherung geht der Schmuck ins Eigentum des Friedhofs, bzw. des Krematoriums. Sollte es beim Abspielen von Musik bei den Trauerfeiern von Orgel, CD- oder Bluetooth-Geräten kommen und sind diese nicht durch unser Verschulden entstanden (Orgel defekt, keine Bluetooth-Verbindung wg. schlechtem Empfang oder Störung) so kann uns dies nicht zur Last gelegt werden, bzw. diese Kosten in Abzug gebracht werden. Alle kostenfreie Nebenleistungen, wie z.B. Fotos, die ausschließlich per WhatsApp versandt werden, können nicht eingefordert werden, da es kostenlose Service-Leistungen sind.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadenersatzhaftung ausgeschlossen.
- Unsere Bestattungskostenrechnung ist spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls kein Zahlungstermin bestimmt ist. Die Zahlung hat immer vor der Beisetzung oder Beerdigung zu erfolgen. Sollten für Aarun Bestattungen Abtretungen/Sicherheiten aus Lebens- oder Sterbegeldversicherungen, Treuhand-Konten oder Hinterlegungskonten vorliegen, beträgt das Zahlungsziel maximal 28 Tage ab Rechnungsdatum.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu fordern und Mahngebühren in Höhe von 15,00 € je Mahnschreiben.
- Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder einzelne Teile des Vertrages oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen (falls die Kündigung nicht von uns zu vertreten ist), jedoch unter Abzug unserer durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen oder unseren durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Erwerb. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme (abzüglich der Fremdgelder) verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
- Die Regelungen in Ziff. 6. und Ziff. 7. schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Gegen unsere Rechnungsforderungen ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, ausgeschlossen hiervon sind Gebühren für Friedhöfe, Reedereien, Ärzte oder Krankenhäuser.
- Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
- Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderung unverzüglich nachzuzahlen.
- Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.
- Die Beisetzung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung unserer Rechnung. Kann die Beisetzung aus Gründen die der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht erfolgen, werden ab dem 10 Tag der Fälligkeit unserer Rechnung Unterstellgebühren von 10,00 Euro je Urne und 20,00 Euro je Sarg pro Tag berechnet.
- Mitfahrten zum oder vom Friedhof oder Krematorium in Bestattungsfahrzeugen wie auch sämtliche sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Trauergästen oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.
- Rechtswahl und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Aarun Bestattungen ist Hannover-Deutschland.
- Ausser bei anonymen Bestattungen wird von unseren Mitarbeitern immer die Beisetzung oder die Trauerfeier begleitet. Dies ist nicht vom Auftraggeber auszuschließen, da wir es als unsere Pflicht ansehen die Beisetzung oder Trauerfeier persönlich zu begleiten, den Friedhofsmitarbeitern und den Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und so auch die Qualität der Durchführung kontrollieren und steuern zu können, da dies auch unseren Ruf und unser Ansehen nach Aussen repräsentiert. Dies gilt auch wenn Friedhöfe die Begleitung für nicht notwendig ansehen.
- Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen vorbehalten.